"Drum prüfe wohl, wer investieren will"
Artikel zum Sonderthema "Leasing" aus der
Hessischen Wirtschaft vom April 1997.
Autor: Sabine M. Bernhard

Nur die stete Aktualisierung der "Arbeitsinstrumente"
sichert die Wettbewerbsfähigkeit.
Investition ist somit angesagt. Doch: Wie sie finanzieren,
wenn die eigene Kasse (noch) zur Ebbe neigt?
Über Kredit oder Miete, über Leasing oder Mietkauf?
Nicht nur den großen, sondern auch gerade den kleinen und
mittleren Unternehmen bläst der Wettbewerbswind kräftig entgegen. Um der
Konkurrenz standhalten zu können, gilt es, die vorhandenen Kostensenkungs-,
aber auch Innovationspotentiale möglichst voll auszuschöpfen. Da irgendwann
alle Einsparungsmöglichkeiten an ihre Grenzen stoßen, kann sich die
unternehmerische Strategie nicht nur auf Kostensenkungsmaßnahmen beschränken.
Die Devise muß vielmehr lauten: nicht Einsparungen um jeden Preis, sondern
Investitionen, die mit einer Kostenoptimierung einhergehen.
Zurückgestellte Investitionen bedeuten letzlich immer Zeit-
und Geldverlust und damit auch abnehmende Wettbewerbsfähigkeit. Im schlimmsten
Fall droht sogar der völlige Verlust der Wettbewerbsfähigkeit. Der Gang zum
Amtsgericht ist dann vorprogrammiert.
Also: ohne Investitionen kein unternehmerischer Erfolg!
Bei ihrem Investitionsverhalten lassen sich die Unternehmen
in zwei verschiedene Lager teilen:
Die einen finanzieren aus dem Ertrag, die anderen über Fremdmittel.
Wer aus dem Ertrag finanziert, muß diesen Ertrag aber vorab
erst einmal erwirtschaften und dann natürlich mit dem Fiskus teilen. Was dann
noch übrigbleibt, kann für neuerliche Investitionen genutzt werden.
Damit werden die zur Verfügung stehenden Beträge von einem ungleich höheren
Ertragsbedarf überkompensiert.
Nicht zu vergessen ist auch folgende Überlegung:
Der Staat gesteht dem Investor zu, den Anschaffungswert der
Investition über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Damit
sollten - so die ursprüngliche Überlegung - Rücklagen geschaffen werden, um am
Ende der wirtschaftlich sinnvollen Nutzungsdauer dieses Investitionsgut zu
ersetzen. In der Regel sind diese Abschreibungssätze in der AfA-Tabelle
festgesetzt. Was mit diesem zahlungsneutralen Vorgang im Betrieb aber nicht
aufzufangen ist, sind Inflationsraten und Preiserhöhungen. Außerdem ist durch
die Innovation der Anbieter von Maschinen und Ausrüstungen das bisher genutzte
Objekt nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen: Investitionszyklen
verkürzen sich.
Am Rande sei erwähnt, daß es Investitionen gibt, die sich
nur über Eigenkapital oder Kontokorrent finanzieren lassen.
Dies sind der tägliche Geldverkehr, Maßnahmen der Unternehmenskultur, wie z.B.
Mitarbeiterschulung, Aus- und Weiterbildung, Teamtraining etc.

Fremdfinanzierung
Als Quellen der Fremdfinanzierung stehen zur Verfügung:
Þ
Kredit
Þ
Miete
Þ
Leasing
Þ
Mietkauf
Kredite lösen bei jeder Bank gewöhnlich die Forderung nach
Sicherheiten aus:
Grundschulden, Bürgschaften, Abtretungen von Forderungen etc. Sie wirken sich
in der Bilanz negativ aus, da sich die Bilanzrelationen zu ungunsten des
Eigenkapitals verschieben. Die auf Dauerschulden anfallenden Zinsen werden
steuerlich zur Hälfte dem Gewerbeertrag zugerechnet.
Miete bedeutet: Der Vermieter überläßt dem Mieter für eine
befristete oder unbefristete Zeit ein Objekt (bestes Beispiel ist die
Autovermietung an Flughäfen). Das Unternehmen, das eine Anlage mietet, nutzt
diese für eine kurze Zeit und trägt nur die Kosten für die Dauer der Nutzung.
Anders als beim Leasing gelten hier im Verhältnis Mieter/Vermieter keine
AfA-Regelungen, der Mieter trägt auch nicht die Gefahr des Unterganges (Diebstahl,
Feuer etc.).
Es ist leicht, ein Auto zu mieten, da man mit diesem Fahrzeug nur einmal von A
nach B fahren will. Die Ausstattung kann ich weitgehend vernachlässigen - sie
ist durch den Vermieter vorgegeben. Der Mieter hat nicht die Absicht, Eigentümer
zu werden, das bleibt der Vermieter. Diese Aufwendungen gehören in die Gewinn-
und Verlustrechnung und steuern damit den Ertrag.
Bei Leasing handelt es sich -
ähnlich wie bei der klassischen Miete - um eine grundsätzlich befristete
Nutzungsüberlassung: die Leasinggesellschaft erwirbt die vom Unternehmen
ausgesuchten und speziell auf seine Anforderungen zugeschnittenen Objekte. Für
die Nutzung zahlt das Unternehmen ein bestimmtes, fest vereinbartes
Nutzungsentgeld (= Leasingrate).
Hinsichtlich der Vertragslaufzeit hat der Gesetzgeber allerdings Grenzen
gesetzt: sie darf nicht weniger als 40 Prozent und nicht mehr als 90 Prozent
der AfA-Zeit betragen.
Hierbei ist jedoch zu beachten, daß es zum Ende der
Vertragslaufzeit beträchtliche Unterschiede gibt:
Auch beim Leasing bleibt der Leasinggeber Eigentümer des
Leasinggegenstandes.
o
Bei den sog.
Vollamortisationsverträgen kann dem Leasingnehmer eine Kaufoption eingeräumt
werden. Er kann zum "Restbuchwert oder niederen gemeinen Wert" das
Leasingobjekt käuflich erwerben - die Leasinggesellschaft hat volle
Amortisation erreicht.
o
Bei den
Teilamortisationsverträgen wird ein Restwert vereinbart. Wenn die
Leasinggesellschaft diesen Restwert am Ende der Laufzeit bei einem Verkauf am
Markt nicht erzielt, muß der Kunde den Differenzbetrag zahlen (bis zur Höhe des
vereinbarten Restwertes); denn die Leasinggesellschaft hat ihm gegenüber ein
Andienungsrecht und somit hat der Kunde zunächst eine Kaufpflicht. Sollte der
am Markt zu erzielende Verkaufspreis jedoch höher sein als der vereinbarte
Restwert, erhält der Kunde nur einen Teil dieses sog. Mehrerlöses. Und jede
noch so schöne Urkunde über die Zusicherung eines fest vereinbarten Betrages,
zu dem die Leasinggesellschaft dann dem Leasingnehmer die Maschine verspricht, ist
Makulatur, da sie gegen bestehendes Recht verstößt und sich im Falle einer
Betriebsprüfung gegen den Leasingnehmer wenden kann.
Die Branche hat inzwischen Sonderformen entwickelt, um den
Kundeninteressen entgegenzukommen. Der Vorteil für den Kunden besteht - neben
einer Vielzahl weiterer Motive - darin, daß er die Anlage nicht bilanziert, bei
konsequenter Anwendung einer Überalterung der genutzten Maschinen und Anlagen
vorbeugt , kein Eigenkapital einsetzt und die Leasingrate als Aufwand in die
Gewinn- und Verlustrechnung eingeht. Dadurch wird der Ertrag entsprechend.
Voraussetzung ist natürlich, daß bestehendes Recht beachtet wird.
Beim Mietkauf sieht die
Vertragsgestaltung folgendermaßen aus: Der Kunde zahlt an die Gesellschaft, die
für ihn das Objekt erworben hat, Miet(kauf)raten über eine bestimmte Laufzeit
mit in der Regel fest vereinbarter Höhe. Nach störungsfreiem Vertragsablauf ist
der Mietkäufer wirtschaftlicher und juristischer Eigentümer. Der Unterschied
zum Leasing besteht darin, daß der Kunde die Anlage bilanziert und die AfA
nutzt. Daher sind Mietkaufraten nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Zu Beginn
des Vertrages ist die Mehrwertsteuer auf die Summe aller Mietkaufraten zu
zahlen, mit dem Nebeneffekt, der Begehrlichkeit des Fiskus hier vorzubeugen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden nicht vergrößert. Die
Zinslast ist in der Mietkaufrate enthalten.

Skeptische Geldgeber
Bei den drei häufigsten Arten der Fremdfinanzierung (Kredit, Leasing, Mietkauf) spielt natürlich ein Partner eine entscheidende Rolle: der
Geldgeber (Banken und Leasinggesellschaften müssen sich auch refinanzieren)
bzw. dessen Firmenkundenbetreuer.
Und hier liegt ein großes Problem vieler klein- und
mittelständischer Unternehmen: Sowohl Kreditinstitute als auch
Leasinggesellschaften setzen auf Risikominimierung des Finanziers, d.h. auf
Herausgabe von Sicherheiten durch den Investor beruhen. Die spezifischen Marktgegebenheiten
sind nicht ausreichend bekannt und können deshalb auch nicht entsprechend
berücksichtigt werden. Das führt dann zu folgender grotesker Situation:
Der Unternehmer muß investieren, um Gewinn zu
erwirtschaften - hierzu braucht er Geld;
dieses Geld bekommt er nicht, weil er ?noch ? keine Gewinne erwirtschaftet.
Auf der anderen Seite darf man aber auch nicht vergessen,
daß es vielen Unternehmern schwerfällt, dem Finanzierungsinstitut ausreichende
Auskünfte zu erteilen, und zwar sowohl in fachlicher Hinsicht als auch in bezug
auf die Unternehmenszahlen. Denn die Banken und Leasinggesellschaften
unterliegen dem Kreditwesengesetz. Und das schreibt nun mal in §18 ab einem
gewissen Engagement vor, sich der wirtschaftlichen Situation des Kunden durch
entsprechende Unterlagen zu vergewissern (Geschäftsbericht, Jahresabschluß
u.a.m.).
Mit einem weit verbreiteten Vorurteil soll hier aufgeräumt werden: Häufig heißt es: "Solange unsere Bank uns noch Geld gibt, brauchen wir kein Leasing." Dieser Satz bedeutet nichts weiter als "Leasing ist nur etwas für Arme". Das stimmt nicht, denn wer von seiner Hausbank kein Geld mehr bekommt, hat auch bei einer seriösen Leasinggesellschaft keine Chance.
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß
ein Unternehmer, der eine Investition über Fremdkapital finanzieren will,
folgendes beachten muß:
Der Finanzier kennt zwar die Palette seines Instrumentariums
in? und auswendig. Was er nicht kennt (Ausnahmen bestätigen die Regel), sind
branchenspezifische Besonderheiten, z. B. technische Neuentwicklungen. Er kennt
auch nicht die betrieblichen Strukturen. Die Folge ist, daß er häufig nach
"Schema F" urteilen mußt. Das wiederum "vergrätzt" den
Unternehmer, der dann sagt: "Die haben ja keine Ahnung".
Wie ist dieses Dilemma zu lösen?
Genauso wie jeder Unternehmer bei der Anschaffung einer
Maschine die verschiedenen Angebote hinsichtlich der Ausstattung und des
Preises vergleicht und hierfür viel Zeit aufwendet, so sollte er es auch
bezüglich der Finanzierung machen.
Denn nur eine
individuelle, unternehmensbezogene und branchenspezifische Beratung führt zur
bestmöglichen Finanzierung.
Sabine Bernhard