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Das Buch mit sieben Siegeln - Investitions-Service 2020-10

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Das Buch mit sieben Siegeln

„Drum prüfe wohl, wer investieren will“
 
Artikel zum Sonderthema „Leasing" aus der Hessischen Wirtschaft vom April 1997.
 
Autor: Sabine M. Bernhard
 
 
Nur die stete Aktualisierung der „Arbeitsinstrumente" sichert die Wettbewerbsfähigkeit.
 
Investition ist somit angesagt. Doch: Wie sie finanzieren, wenn die eigene Kasse (noch) zur Ebbe neigt?
 
Über Kredit oder Miete, über Leasing oder Mietkauf?
 
Nicht nur den großen, sondern auch gerade den kleinen und mittleren Unternehmen bläst der Wettbewerbswind kräftig entgegen. Um der Konkurrenz standhalten zu können, gilt es, die vorhandenen Kostensenkungs-, aber auch Innovationspotentiale möglichst voll auszuschöpfen. Da irgendwann alle Einsparungsmöglichkeiten an ihre Grenzen stoßen, kann sich die unternehmerische Strategie nicht nur auf Kostensenkungsmaßnahmen beschränken. Die Devise muß vielmehr lauten: nicht Einsparungen um jeden Preis, sondern Investitionen, die mit einer Kostenoptimierung einhergehen.
 
Zurückgestellte Investitionen bedeuten letzlich immer Zeit- und Geldverlust und damit auch abnehmende Wettbewerbsfähigkeit. Im schlimmsten Fall droht sogar der völlige Verlust der Wettbewerbsfähigkeit. Der Gang zum Amtsgericht ist dann vorprogrammiert.
 
 

Also: ohne Investitionen kein unternehmerischer Erfolg!
 
Bei ihrem Investitionsverhalten lassen sich die Unternehmen in zwei verschiedene Lager teilen:
 
Die einen finanzieren aus dem Ertrag, die anderen über Fremdmittel.
 
Wer aus dem Ertrag finanziert, muß diesen Ertrag aber vorab erst einmal erwirtschaften und dann natürlich mit dem Fiskus teilen. Was dann noch übrigbleibt, kann für neuerliche Investitionen genutzt werden.
 
Damit werden die zur Verfügung stehenden Beträge von einem ungleich höheren Ertragsbedarf überkompensiert.
 
 

Nicht zu vergessen ist auch folgende Überlegung:
 
Der Staat gesteht dem Investor zu, den Anschaffungswert der Investition über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Damit sollten - so die ursprüngliche Überlegung - Rücklagen geschaffen werden, um am Ende der wirtschaftlich sinnvollen Nutzungsdauer dieses Investitionsgut zu ersetzen. In der Regel sind diese Abschreibungssätze in der AfA-Tabelle festgesetzt. Was mit diesem zahlungsneutralen Vorgang im Betrieb aber nicht aufzufangen ist, sind Inflationsraten und Preiserhöhungen. Außerdem ist durch die Innovation der Anbieter von Maschinen und Ausrüstungen das bisher genutzte Objekt nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen: Investitionszyklen verkürzen sich.
 
Am Rande sei erwähnt, daß es Investitionen gibt, die sich nur über Eigenkapital oder Kontokorrent finanzieren lassen.
 
Dies sind der tägliche Geldverkehr, Maßnahmen der Unternehmenskultur, wie z.B. Mitarbeiterschulung, Aus- und Weiterbildung, Teamtraining etc.
 
 

Fremdfinanzierung
 
Als Quellen der Fremdfinanzierung stehen zur Verfügung:
 
 
      • Kredit
      • Miete
      • Leasing
      • Mietkauf
         
Kredite lösen bei jeder Bank gewöhnlich die Forderung nach Sicherheiten aus:
 
Grundschulden, Bürgschaften, Abtretungen von Forderungen etc. Sie wirken sich in der Bilanz negativ aus, da sich die Bilanzrelationen zu ungunsten des Eigenkapitals verschieben. Die auf Dauerschulden anfallenden Zinsen werden steuerlich zur Hälfte dem Gewerbeertrag zugerechnet.
 
Miete bedeutet: Der Vermieter überläßt dem Mieter für eine befristete oder unbefristete Zeit ein Objekt (bestes Beispiel ist die Autovermietung an Flughäfen). Das Unternehmen, das eine Anlage mietet, nutzt diese für eine kurze Zeit und trägt nur die Kosten für die Dauer der Nutzung. Anders als beim Leasing gelten hier im Verhältnis Mieter/Vermieter keine AfA-Regelungen, der Mieter trägt auch nicht die Gefahr des Unterganges (Diebstahl, Feuer etc.).
 
Es ist leicht, ein Auto zu mieten, da man mit diesem Fahrzeug nur einmal von A nach B fahren will. Die Ausstattung kann ich weitgehend vernachlässigen - sie ist durch den Vermieter vorgegeben. Der Mieter hat nicht die Absicht, Eigentümer zu werden, das bleibt der Vermieter. Diese Aufwendungen gehören in die Gewinn- und Verlustrechnung und steuern damit den Ertrag.
 
Bei Leasing handelt es sich - ähnlich wie bei der klassischen Miete - um eine grundsätzlich befristete Nutzungsüberlassung: die Leasinggesellschaft erwirbt die vom Unternehmen ausgesuchten und speziell auf seine Anforderungen zugeschnittenen Objekte. Für die Nutzung zahlt das Unternehmen ein bestimmtes, fest vereinbartes Nutzungsentgeld (= Leasingrate).
 
Hinsichtlich der Vertragslaufzeit hat der Gesetzgeber allerdings Grenzen gesetzt: sie darf nicht weniger als 40 Prozent und nicht mehr als 90 Prozent der AfA-Zeit betragen.
 
Hierbei ist jedoch zu beachten, daß es zum Ende der Vertragslaufzeit beträchtliche Unterschiede gibt:
 
Auch beim Leasing bleibt der Leasinggeber Eigentümer des Leasinggegenstandes.

 
    • Bei den sog. Vollamortisationsverträgen kann dem Leasingnehmer eine Kaufoption eingeräumt werden. Er kann zum „Restbuchwert oder niederen gemeinen Wert" das Leasingobjekt käuflich erwerben - die Leasinggesellschaft hat volle Amortisation erreicht.
    • Bei den Teilamortisationsverträgen wird ein Restwert vereinbart. Wenn die Leasinggesellschaft diesen Restwert am Ende der Laufzeit bei einem Verkauf am Markt nicht erzielt, muß der Kunde den Differenzbetrag zahlen (bis zur Höhe des vereinbarten Restwertes); denn die Leasinggesellschaft hat ihm gegenüber ein Andienungsrecht und somit hat der Kunde zunächst eine Kaufpflicht. Sollte der am Markt zu erzielende Verkaufspreis jedoch höher sein als der vereinbarte Restwert, erhält der Kunde nur einen Teil dieses sog. Mehrerlöses. Und jede noch so schöne Urkunde über die Zusicherung eines fest vereinbarten Betrages, zu dem die Leasinggesellschaft dann dem Leasingnehmer die Maschine verspricht, ist Makulatur, da sie gegen bestehendes Recht verstößt und sich im Falle einer Betriebsprüfung gegen den Leasingnehmer wenden kann.
     
Die Branche hat inzwischen Sonderformen entwickelt, um den Kundeninteressen entgegenzukommen. Der Vorteil für den Kunden besteht - neben einer Vielzahl weiterer Motive - darin, daß er die Anlage nicht bilanziert, bei konsequenter Anwendung einer Überalterung der genutzten Maschinen und Anlagen vorbeugt , kein Eigenkapital einsetzt und die Leasingrate als Aufwand in die Gewinn- und Verlustrechnung eingeht. Dadurch wird der Ertrag entsprechend. Voraussetzung ist natürlich, daß bestehendes Recht beachtet wird.
 
 
Beim Mietkauf sieht die Vertragsgestaltung folgendermaßen aus: Der Kunde zahlt an die Gesellschaft, die für ihn das Objekt erworben hat, Miet(kauf)raten über eine bestimmte Laufzeit mit in der Regel fest vereinbarter Höhe. Nach störungsfreiem Vertragsablauf ist der Mietkäufer wirtschaftlicher und juristischer Eigentümer. Der Unterschied zum Leasing besteht darin, daß der Kunde die Anlage bilanziert und die AfA nutzt. Daher sind Mietkaufraten nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Zu Beginn des Vertrages ist die Mehrwertsteuer auf die Summe aller Mietkaufraten zu zahlen, mit dem Nebeneffekt, der Begehrlichkeit des Fiskus hier vorzubeugen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden nicht vergrößert. Die Zinslast ist in der Mietkaufrate enthalten.
   
Skeptische Geldgeber
 
Bei den drei häufigsten Arten der Fremdfinanzierung (Kredit, Leasing, Mietkauf) spielt natürlich ein Partner eine entscheidende Rolle: der Geldgeber (Banken und Leasinggesellschaften müssen sich auch refinanzieren) bzw. dessen Firmenkundenbetreuer.
 
Und hier liegt ein großes Problem vieler klein- und mittelständischer Unternehmen: Sowohl Kreditinstitute als auch Leasinggesellschaften setzen auf Risikominimierung des Finanziers, d.h. auf Herausgabe von Sicherheiten durch den Investor beruhen. Die spezifischen Marktgegebenheiten sind nicht ausreichend bekannt und können deshalb auch nicht entsprechend berücksichtigt werden. Das führt dann zu folgender grotesker Situation:
 
 
Der Unternehmer muß investieren, um Gewinn zu erwirtschaften - hierzu braucht er Geld;
 
dieses Geld bekommt er nicht, weil er ?noch ? keine Gewinne erwirtschaftet.
 
 
Auf der anderen Seite darf man aber auch nicht vergessen, daß es vielen Unternehmern schwerfällt, dem Finanzierungsinstitut ausreichende Auskünfte zu erteilen, und zwar sowohl in fachlicher Hinsicht als auch in bezug auf die Unternehmenszahlen. Denn die Banken und Leasinggesellschaften unterliegen dem Kreditwesengesetz. Und das schreibt nun mal in §18 ab einem gewissen Engagement vor, sich der wirtschaftlichen Situation des Kunden durch entsprechende Unterlagen zu vergewissern (Geschäftsbericht, Jahresabschluß u.a.m.).
 
 
Mit einem weit verbreiteten Vorurteil soll hier aufgeräumt werden: Häufig heißt es: „Solange unsere Bank uns noch Geld gibt, brauchen wir kein Leasing." Dieser Satz bedeutet nichts weiter als „Leasing ist nur etwas für Arme". Das stimmt nicht, denn wer von seiner Hausbank kein Geld mehr bekommt, hat auch bei einer seriösen Leasinggesellschaft keine Chance.

 
 
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß ein Unternehmer, der eine Investition über Fremdkapital finanzieren will, folgendes beachten muß:
 
Der Finanzier kennt zwar die Palette seines Instrumentariums in? und auswendig. Was er nicht kennt (Ausnahmen bestätigen die Regel), sind branchenspezifische Besonderheiten, z. B. technische Neuentwicklungen. Er kennt auch nicht die betrieblichen Strukturen.
Die Folge ist, daß er häufig nach „Schema F" urteilen mußt.
Das wiederum „vergrätzt" den Unternehmer, der dann sagt: „Die haben ja keine Ahnung".
 
 

Wie ist dieses Dilemma zu lösen?
 
Genauso wie jeder Unternehmer bei der Anschaffung einer Maschine die verschiedenen Angebote hinsichtlich der Ausstattung und des Preises vergleicht und hierfür viel Zeit aufwendet, so sollte er es auch bezüglich der Finanzierung machen.
 
 
Denn nur eine individuelle, unternehmensbezogene und branchenspezifische Beratung führt zur bestmöglichen Finanzierung.
 
Sabine Bernhard

Stimmt, das stammt aus dem vergangenen Jahrhundert.
Es gilt aber heute mehr denn je!
 
 
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